Mezzanine Kapital (Partiarisches Darlehen)
Ein Partiarisches Darlehen, auch Beteiligungsdarlehen genannt, ist eine Sonderform des Darlehens. Im Wesentlichen zeichnet sich das Partiarische Darlehen dadurch aus, dass der Kapitalgeber für die Hingabe des Darlehens eine auf die Darlehenssumme bezogene laufende Verzinsung erhält und zusätzlich eine vertraglich vereinbarte, prozentuale Beteiligung am wirtschaftlichen Erfolg des Unternehmens, bekommt. In erster Linie hat dieses Darlehen Eigenkapitalcharakter und dient dazu Fremdkapital bei Banken aufzunehmen, wenn die natürliche Situation nicht genügend Eigenkapital im Unternehmen wieder gibt. Das bedeutet, dass der Darlehensgeber mit seinem Darlehen in voller Höhe haftet, als wäre es das Eigenkapital des Unternehmers. Deshalb darf Im Insolvenz- bzw. Liquidationsfall ein Rückzahlungsanspruch erst gegeben sein, nachdem alle anderen Gläubiger, deren investiertes Kapital nicht als Eigenkapital klassifiziert wurde, bedient wurden. Der Darlehensgeber muss mit seinem Darlehen als „Haftsubstanz“ zur Verfügung stehen.
Folgende Eigenschaften bietet das Mezzanine Kapital an:
Wir vermitteln ein Partiarisches Darlehen auf Basis von Sachkapital mit Eigenkapitalcharakter, die zwei Formen der Verzinsung anbieten. Wenn Sie keine Sicherheiten oder Bürgschaften bieten können, betragen die Zinsen ab 15% p.a., die monatlich fällig sind. Wenn Sie bankübliche Sicherheiten bieten oder beherrschende Stimmverhältnisse in Ihrem Unternehmen abgeben können, betragen die Zinsen ab 5% p.a., die monatlich fällig sind. Die Gewinnbeteiligung ist jährlich nach den Jahresabschlüssen fällig. Das zur Verfügung gestellte Kapital muss nach der Laufzeit im vollen Umfang zurück übertragen werden
Beispiel:
Partiarisches Darlehen
Laufzeit
Zinsen ohne Sicherheiten
Gewinnbeteiligung
100.000 €
5 Jahre
15% p.a.
20% p.a.
Darlehen bei einer Bank
Laufzeit
Zinssatz p.a.
mtl. Belastung
50.000 €
4 Jahre
8%
1.220,65 €